Qualität – Made in Germany  

Zäune und ihre baurechtlichen Vorschriften

Inhalt

Zäune bieten als Einfriedung nicht nur Schutz und grenzen Grundstücke klar voneinander ab, sie tragen auch zu einem tollen Ambiente bei. Doch bevor man sein Grundstück einfriedet, gilt es, auf die baurechtlichen Vorschriften zu achten. Um Streitigkeiten zwischen Nachbarn zu vermeiden, gibt der Gesetzgeber ganz klare Regelungen vor, an die sich jeder Hausbesitzer halten muss. Dabei gilt, dass ein Gartenzaun als bauliche Anlage gesehen wird und daher den regionalen Bauvorschriften unterstellt ist.

Warum gibt es Regelungen zum Thema Einfriedung?

Wer ein Grundstück besitzt, kann auf diesem nicht uneingeschränkt tun, was er möchte. Vor allem dann, wenn es um Zäune geht, müssen sich Hausbesitzer erst informieren, was erlaubt oder sogar vorgeschrieben ist. Insbesondere das Thema Einfriedungen sorgt immer wieder für Unsicherheit in der Bevölkerung.

Bei einer Einfriedung handelt es sich um eine Anlage, die ein Grundstück nach außen abgrenzt. Hintergrund der Zäune und anderen Maßnahmen ist, dass der Hausbesitzer vor äußeren Beeinträchtigungen geschützt wird. Eine solche Beeinträchtigung kann in etwa sein, dass das Grundstück von Menschen und Tieren betreten wird. Aber auch Witterungs- und Immissionseinflüsse, Wind und Sonne können durch Zäune und andere Einfriedungen abgeschirmt werden. Ebenso wichtig ist, sich vor Einblicken von außen zu schützen, denn wer möchte schon gerne beim Sonnen oder bei der Gartenarbeit beobachtet werden? Weil die abgrenzenden Anlagen für den Frieden auf dem Grundstück sorgen, war schnell ein passender Begriff für die entsprechenden Maßnahmen getroffen: Einfriedung.

Welche Einfriedungen gibt es?

Im Nachbarrecht wird zwischen lebenden und toten Einfriedungen unterschieden. Tote Einfriedungen sind Zäune und Mauern. Wer plant, Zäune oder Mauern zu errichten, muss sich nicht nur an die nachbarrechtlichen, sondern auch an die baurechtlichen Bestimmungen halten. Klar davon abgegrenzt werden müssen lebende Einfriedungen. Zu diesen gehören Gartenhecken. Bevor eine Hecke gepflanzt werden kann, muss jedoch eine Genehmigung des Nachbarn vorliegen, immerhin wird die Hecke auf der Grundstücksgrenze gebaut.

Mann baut Zaun
© Olesia Bilkei/123rf.com

Eine sehr moderne und beliebte Möglichkeit der Einfriedung stellen Zäune als Sichtschutz dar. Es gibt Verschiedene Arten, wie einen  Sichtschutz aus Holz, Gabionen und Rattan. Im Gegensatz zur herkömmlichen Einfriedung sind diese Zäune in erster Linie dafür gedacht, den Einblick in das Grundstück zu verhindern. Da es sich um eine bauliche Anlage handelt, sollte vor Ort immer nachgefragt werden, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist.
Egal ob Zäune, Mauern oder lebendige Einfriedungen errichtet werden – auf der gemeinsamen Grundstücksgrenze gebaut, dürfen sie nicht einfach verändert werden, ohne dass der Nachbar zustimmt. Immerhin handelt es sich um eine Grenzanlage und diese darf nur mit Erlaubnis des Nachbarn erbaut und verändert werden.

Vorschriften zur Zaunhöhe

Das häufigste Thema beim Nachbarstreit dreht sich um Zäune, Hecken und Mauern. Dies ließe sich vermeiden, wenn jeder beim Thema Zäune darauf achten würde, keine gesetzlichen Vorschriften zu brechen. Festgelegt sind in diesen nämlich nicht nur die Mindestabstände zum Nachbargrundstück, sondern auch die mindestens zu erfüllende Höhe und Breite. Während es für die drei genannten Punkte feste Vorgaben gibt, sieht es bei der Frage, wer Zäune bauen darf, schon anders aus. Denn fast jedes Bundesland kennt hierzu eigene Regelungen.
Aus welchem Material die Zäune bestehen dürfen, dazu gibt es genauere Informationen bei der Baubehörde vor Ort. Was die Höhe anbelangt, so darf diese für Zäune laut Baurecht zwischen 1,20 und 1,50 m betragen. Gibt es im örtlichen Baurecht keine Regelung dazu, bedeutet dies, dass sich der Hausbesitzer an die ortsüblichen Angaben halten muss.

Zaunbau
© Julia Sudnitskaya/123rf.com

Was muss vor dem Zaunbau beachtet werden?

Da es keine allgemein gültigen Regelungen zum Thema Zäune gibt, ist es wichtig, immer Zwischensprache mit seinen Nachbarn zu halten. Damit es nicht zu Streitigkeiten kommt, sollte der Nachbar informiert werden, wenn die Errichtung eines Zauns geplant ist. Sofern es im Ort keine anderen Regelungen gibt, beträgt der Abstand der Zäune zur Grundstücksgrenze 50 cm. Die Kosten für die Errichtung des Zauns muss in der Regel der Hausbesitzer tragen, auf dessen Grundstück der Zaun errichtet wird.
Übrigens steht es einem nicht überall frei, ob man Zäune bauen möchte oder nicht. In einigen Bundesländern liegt eine Einfriedungspflicht vor. Allerdings greift diese erst dann, wenn der Nachbar eine entsprechende Abgrenzung verlangt. Bei verpflichtenden Einfriedungen müssen die Kosten für Zäune übrigens zu gleichen Teilen von den beiden Nachbarn getragen werden. Keine Einfriedungspflicht gibt es in Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Sachsen.

Haben Sie noch Fragen zum Thema Zäune online kaufen oder zum Thema Zaun bauen, dann wenden Sie sich an unser Team von Zaunsysteme-direkt.

Haben Sie Fragen zum Artikel oder benötigen Sie Hilfe bei der Auswahl des richtigen Zaunes? Unser Team steht Ihnen jederzeit zur Verfügung!

Schreiben Sie uns eine Nachricht über unser Kontaktformular

Dennis Wahl
Ist Ihr langjähriger Profi von Zaunsysteme-Direkt.de, einem führenden Online-Shop für hochwertige Zaunsysteme. Mit über 12 Jahren Erfahrung in der Zaunbranche teilt er sein umfangreiches Fachwissen im Ratgebermagazin von Zaunsysteme-Direkt. Hier bietet er wertvolle Tipps zur Pflege, Montage und Auswahl der richtigen Zaunprodukte für unterschiedliche Bedürfnisse. Seine Expertise basiert auf fundiertem Fachwissen und langjähriger Praxis, was ihm erlaubt, auch komplexe Themen verständlich und praxisnah zu vermitteln. Als Branchenexperte verfolgt er stets die neuesten Trends und Innovationen rund um Zäune und steht für Qualität und Zuverlässigkeit.